Freiheit statt Angst 31.05.2008/Redebeitrag von Jali

Aus CCC Bremen

Redebeitrag von Jali

Dieser Tage passiert das sog. BKA Gesetz das Kabinett. Die Politik wird nicht müde uns zu erzählen, dieses Gesetz solle nur der Bekämpfung des sog. internationalen Terrorismus dienen. Das Schreckgespenst islamistischer Mullahs wird da an die Wand gemalt, die sich Deutschland als Ziel für ihre Anschläge ausgesucht haben. Große geheimnisvolle Organisationen, die gleichsam einen Krieg führen, gegen die schutzlose zivilbevölkerung dieses Landes.

Wenn Sicherheitspolitiker so große Geschütze bemühen, sollten der Bürger aufmerken. Und tatsächlich heißt es in §4a des neuen BKA Gesetzes:

“Es kann im Rahmen dieser Aufgabe auch Straftaten verhüten, die in §129a Abs. 1 und 2 des Strafgesetzbuches [...] bezeichnet sind.”

Dies ist praktisch ein Freibrief, die im Gesetz erlaubten Methoden auf alles anzuwenden, was irgendwie mit §129a in einen Zusammenhang passt. . Spätestens seit dem G8 Gipfel von Heiigendamm wissen selbst politisch Uninteressierte, was man damit alles anfangen kann.

Aber man muß nicht mal im Verdacht stehen, einen Brandanschlag auf ein leeres Gebäude verüben zu wollen, oder gegen den Dienstwagen von Schäuble zu pinkeln. Es genügt, gegen Gentechnik zu sein. Europol hat gerade in einem Report portugiesische Gentechnikgegner, die am 17.August 2007 bei einer sog. “Feldbefreiung” Maishalme umgeknickt haben, zu “Öko-Terroristen” erklärt. In Deutschland wäre die Verfolgung solcher Aktionen wohl gemäß §129a möglich. Über die Terrorismus-Anschuldigung durch die Europol meint Richter Wilfried Hamm, Bundesvorstand der Neuen Richtervereinigung in Deutschland: “Unbestreitbar bringen Feldbefreiungen wie diese zwar ein Eigentumsdelikt mit sich – doch somit wäre der erfolgte Fall ein strafrechtlicher, und nichts weiter."

Vor dem Hintergrund solcher geradezu schildbürgerlichen Aktionen wird deutlich, daß es sich bei dem Gesetz nicht allein um ein Mittel zur Bekämpfung des “schweren Terrorismus” handelt, sondern auch um eines daß geeignet ist zu staatlicher Repression misliebiger Meinungen.

Das BKA Gesetz räumt den Ermittlern weitreichende Möglchkeiten zur Befragung von Verdächtigen und Zeugen ein. Dazu können Personen u.a. Vorgeladen werden. Hierbei frage ich mich, wie das aussehen soll: “Kommen Sie bitte am Dienstag morgen mal nach Wiesbaden?” Die Rechte von Zeugen und Verdächtigen werden dagegen massiv beschnitten. Die Bestimmung des §20c verweisen zwar auf das bisherige Zeugnisverweigungsrecht nach §§ 52 bis §55 der Strafprozessordung, erklärt aber in Absatz 3, daß dieses Recht “nicht gilt, soweit die Auskunft zur Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist.”

Das BKA muß also nur, wie in einer schlechten US-Serie- Fall zu einer Angelegenheit der “Nationalen Sicherheit” erklären, und schon haben die bisherigen Vertrauensverhältnisse zurückzustecken: Engste Anghörige müssen sich gegenseitig belasten, Kinder gegen ihre Eltern aussagen. Bisher besonders geschützte Berufsgruppen, wie Strafverteidiger, Geistliche und die Abgeordnete des Bundestages oder der Landtage müssen auf ihre Berufsgeheimnisse verzichten.

“Soweit durch eine Maßnahme eine [solche Person] betroffen wäre und dadurch voraussichtlich Erkenntnisse erlangt würden, über die diese Person das Zeugnis verweigern dürfte, ist dies im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit unter Würdigung des öffentlichen Interesses an den von dieser Person wahrgenommenen Aufgaben und des Interesses an der Geheimhaltung der dieser Person anvertrauten oder bekannt gewordenen Tatsachen besonders zu berücksichtigen.”

Kommt nun ein Strafverteitiger seinen Mandanten besuchen, dessen Wohnung vom BKA abgehört wird, liegt es im Ermessen des BKA-Beamten, ob er weiter zuhört?

Es geht aber noch krasser: “Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht, sofern Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die zeugnisverweigerungsberechtigte Person für die Gefahr verantwortlich ist.”

Unterstellt man der Anwalt sei in Wahrheit an der geplanten Tat mitbeteiligt, läßt sich die Vertraulichkeit des Anwalt-/Mandant-Verhältnisses komplett aushebeln: Mithören erlaubt!

Dies ist eine der verfassungswidristen Bestimmungen des neuen Gesetzes, die jeglichen Selbstschutz und die Schutzrechte weiterer Personen aufheben. Mit dieser Klausel, wird eine der Säulen unseres Rechtsstaats nicht nur ins wanken gebracht, sondern schlicht umgeworfen!

Wenn die Gefahr der Entstehung eines Polizeistaates existiert, so zeigt sich dies hier ganz deutlich. Die einzige Einschänkung ist der Verweis auf §136a StPO, der die Anwendung von Folter, existeniellen Bedrohungen, die Betäubung mit Drogen etc. untersagt, um Auskünfte zu erlangen. Die in Deutschland seit einigen Jahren immer wieder hochgekochte “Folterdebatte” lässt befürchten, daß selbst diese Einschränkung eines Tages fallen könnte.

Das neue Gesetz erlaubt darüber hinaus Rasterfahndungen, ebenso wie die audiovisuelle Überwachung von Wohnräumen, aber auch des öffentlichen Raumes. Alle diese weitreichenden Befugnisse richten sich nicht etwa gegen den Beschuldigten allein, sondern betreffen auch Kontakt- und Begleitpersonen, wenn, wie es im Gesetzestext heißt “die Abwehr der Gefahr oder die Verhütung der Straftaten auf andere Weise aussichtslos ist oder wesentlich erschwert wäre.”

Völlig unbeteiligte Passanten dürfen sich auch nicht sicher wähnen: “Die Maßnahme kann auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen werden.”

Das Gesetz sieht zwar im Prinzip vor, daß die unbeteiligten Dritten im nachhinein über die Maßnahme informiert werden, aber:

“Zudem kann die Benachrichtigung einer [...] Person, gegen die sich die Maßnahme nicht gerichtet hat, unterbleiben, wenn diese von der Maßnahme nur unerheblich betroffen wurde und anzunehmen ist, dass sie kein Interesse an einer Benachrichtigung hat.”

Nun sollten eigentlich 60 Millionen Briefe beim BKA eingehen, in denen die Bürger bekunden, daß sie ein grundsätzliches Interesse an dieser Benachrichtigung haben!