Freistellungsbescheid: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. Januar 2015, 15:08 Uhr

Freistellungsbescheide werden immer nur für 3 Jahre rückwirkend ausgestellt, und können als Hinweis auf die fortbestehende Gemeinnützigkeit für die Folgejahre angesehen werden.

Hier gibt es sämtliche Freistellungsbescheide zum Download:


w:Gemeinnützigkeit