Beitragsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus CCC Bremen
(Ergebnis der MV eingetragen, und Bemerkung angefügt.)
K (Formulierung dem Beschluss angepasst)
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     Club Bremen vom Chaos Computer Club e.V. für dieses Mitglied zurückgeführt
     Club Bremen vom Chaos Computer Club e.V. für dieses Mitglied zurückgeführt
     wird.
     wird.
  (3) Der Mitgliedsbeitrag beträgt €9 pro Monat.
  (3) Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 9 pro Monat.
  (4) Der Beitrag ist vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus zu entrichten.
  (4) Der Beitrag ist quartalsweise, halbjährlich oder jährlich im Voraus zu entrichten.





Version vom 21. November 2012, 11:08 Uhr


Stand: 29.07.2008

Beitragsordnung des Chaos Computer Club Bremen
(1) Beitragspflichtig ist jedes reguläre Mitglied des Chaos Computer Club Bremen.
(2) Mitglieder, die ebenfalls reguläre Mitglieder im Chaos Computer Club e.V.
    sind, zahlen nur den Differenzbetrag, zu dem Beitrag, der dem Chaos Computer
    Club Bremen vom Chaos Computer Club e.V. für dieses Mitglied zurückgeführt
    wird.
(3) Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 9 pro Monat.
(4) Der Beitrag ist quartalsweise, halbjährlich oder jährlich im Voraus zu entrichten.


Bemerkungen (nicht mehr Teil der Beitragsordnung)

  • Der Chaos Computer Club e.V. führt für jedes Mitglied 50% des gezahlten Beitrags an den Erfa zurück, das bedeutet, dass für ermäßigte Mitglieder (36€/Jahr beim CCC e.V.) € 1,50 monatlich an den CCCHB zurückgeführt werden, für Vollmitglieder (€72/Jahr beim CCC e.V.) sind es € 3,-