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Beitragsordnung des Chaos Computer Club Bremen | Beitragsordnung des Chaos Computer Club Bremen | ||
(1) Beitragspflichtig ist jedes reguläre Mitglied des Chaos Computer Club Bremen. | (1) Beitragspflichtig ist jedes reguläre Mitglied des Chaos Computer Club Bremen. | ||
(2) Mitglieder, die ebenfalls reguläre Mitglieder im Chaos Computer Club e.V. sind, zahlen nur den Differenzbetrag, zu dem Beitrag, der dem Chaos Computer Club Bremen vom Chaos Computer Club e.V. für dieses Mitglied | (2) Mitglieder, die ebenfalls reguläre Mitglieder im Chaos Computer Club e.V. sind, zahlen nur den Differenzbetrag, zu dem Beitrag, der dem Chaos Computer Club Bremen vom Chaos Computer Club e.V. für dieses Mitglied zurückgeführt wird. | ||
(3) Der Mitgliedsbeitrag beträgt €36 pro Jahr. | (3) Der Mitgliedsbeitrag beträgt €36 pro Jahr. | ||
(4) Der Beitrag ist jährlich im voraus zu entrichten. | (4) Der Beitrag ist jährlich im voraus zu entrichten. |
Version vom 14. Juli 2009, 23:17 Uhr
Stand: 29.07.2008
Beitragsordnung des Chaos Computer Club Bremen (1) Beitragspflichtig ist jedes reguläre Mitglied des Chaos Computer Club Bremen. (2) Mitglieder, die ebenfalls reguläre Mitglieder im Chaos Computer Club e.V. sind, zahlen nur den Differenzbetrag, zu dem Beitrag, der dem Chaos Computer Club Bremen vom Chaos Computer Club e.V. für dieses Mitglied zurückgeführt wird. (3) Der Mitgliedsbeitrag beträgt €36 pro Jahr. (4) Der Beitrag ist jährlich im voraus zu entrichten.