Chaos Computer Club Bremen e. V.

Der Chaos Computer Club Bremen e.V. ist die rechtsfähige Einheit des CCC Bremen und verantwortet die Tätigkeiten des CCC Bremen rechtlich und finanziell.

Der Verein ist im Vereinsregister am Registergericht des Amtsgerichts Bremen unter der Vereinsregister-Nr. VR 7296 HB eingetragen.

Er wird vertreten durch seinen Vorstand, bestehend aus Linus Andrae, Nora Bruns und Fritz Grimpen (Kassenwart).

Beitragsordnung des Chaos Computer Club Bremen e.V.

Mit Beschluss vom 19.11.2024 hat die Mitgliederversammlung die Beitragsordnung zum 01.01.2025 wie folgt neugefasst:

  1. Beitragspflichtig ist jedes ordentliche Mitglied des Chaos Computer Club Bremen.
  2. Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 20 € pro Monat. Freiwillig kann ein erhöhter Mitgliedsbeitrag von, zum Beispiel, 42 € pro Monat gezahlt werden.
  3. Der monatliche Beitrag ist in voller Höhe zum Monatsanfang zu entrichten.
  4. Der Beitrag kann innerhalb eines laufenden Kalenderjahres im Voraus entrichtet werden.
  5. Auf formlosen Antrag eines Mitglieds entscheidet der Vorstand über eine Stundung oder Verminderung des Mitgliedsbeitrags.

Mitglied werden

Du möchtest aktiv in unserem Verein sein und ihn auch ideell und finanziell unterstützen? Dann ist die ordentliche Mitgliedschaft im Chaos Computer Club Bremen e. V. perfekt für dich!

Einen Antrag auf Mitgliedschaft können satzungsgemäß (§ 4) natürliche und juristische Personen stellen. Die ordentliche Mitgliedschaft steht nur natürlichen Personen offen.

Bitte verwende für einen Mitgliedsantrag das Formular, welches du unterschrieben per E-Mail an den vorstand schickst.

Für die ordnungsgemäße Führung der Mitgliederliste benötigen wir

Satzung des Chaos Computer Club Bremen e.V.

Stand 22.09.2015

§01 Name, Sitz, Rechtsfähigkeit, Geschäftsjahr

 (1) Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Bremen"
 (2) Sitz des Vereins ist Bremen
 (3) Der Verein soll in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts
     eingetragen werden; nach der Eintragung führt er den Zusatz "e.V."
 (4) Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§02 Zweck des Vereins

 (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
     im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977
     (§51ff AO). Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung und Volksbildung
     auf dem Gebiet der Informationstechnologien, des Informationsrechts und
     verwandten Themen sowie des künstlerischen Umgangs mit diesen.