Winter of Privacy 2007/2008 / Pressemitteilung: Unterschied zwischen den Versionen

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== [[Winter_of_Privacy_2007/2008#Hacker-Paragraph|05.02.2008, 19:00 Uhr: Informationsabend über den Hackerparagraphen mit RA Thomas Feil]] ==
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== [[Winter_of_Privacy_2007/2008#Hackerparagraph|05.02.2008, 19:00 Uhr: Informationsveranstaltung über den Hackerparagraphen mit RA Thomas Feil]] ==
Anmerkung: Für die studentische Zielgruppe ist "'''Mit einem Bein hinter Gittern – Weshalb der Hackerparagraph die IT-Sicherheit gefährdet'''" als Veranstaltungsthema zu wählen.
Anmerkung: Für die studentische Zielgruppe ist "'''Mit einem Bein hinter Gittern – Weshalb der Hackerparagraph die IT-Sicherheit gefährdet'''" als Veranstaltungsthema zu wählen.


Betreff: Einladung zur Veranstaltung "'''Hackerparagraph im StGB: Was nun?'''" am 05. Februar um 19:00 Uhr im ZIMT der Hochschule Bremen
  Der [http://www.ccchb.de/ Chaos Computer Club Bremen] veranstaltet in Kooperation mit der
  Der [http://www.ccchb.de/ Chaos Computer Club Bremen] veranstaltet in Kooperation mit der
  Regionalgruppe Bremen/Oldenburg der Gesellschaft für Informatik
  Regionalgruppe Bremen/Oldenburg der Gesellschaft für Informatik
  einen Informationsabend über den Verbot so genannter
  einen Informationsabend über das Verbot so genannter
  Hacker-Tools und seine praktischen Auswirkungen auf die
  Hacker-Tools und seine praktischen Auswirkungen auf die
  Unternehmenssicherheit. Thomas Feil ist ein Anwalt, der
  Unternehmenssicherheit. Thomas Feil ist ein Anwalt, der
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  Referent:    Thomas Feil
  Referent:    Thomas Feil
               Feil Rechtsanwälte, Hannover
               Feil Rechtsanwälte, Hannover
  Thema:        Hackerparagraph im StGB: Was nun?
  Thema:        '''Hackerparagraph im StGB: Was nun?'''
   
   
  Termin:      05.02.2008, 19:00 Uhr
  Termin:      05.02.2008, 19:00 Uhr
   
   
  Ort:          Hochschule Bremen ZIMT
  Ort:          Hochschule Bremen
              - ZIMT -
               Flughafenallee 10
               Flughafenallee 10
               28199 Bremen
               28199 Bremen
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               Bitte beachten Sie die Wegbeschreibung auf der Seite
               Bitte beachten Sie die Wegbeschreibung auf der Seite
               [http://www.gi-hb-ol.de/wegbeschr.html http://www.gi-hb-ol.de/wegbeschr.html]
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  Eine Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung ist nicht erforderlich,
  Eine Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung ist nicht erforderlich,

Aktuelle Version vom 25. Mai 2008, 17:12 Uhr

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05.02.2008, 19:00 Uhr: Informationsveranstaltung über den Hackerparagraphen mit RA Thomas Feil

Anmerkung: Für die studentische Zielgruppe ist "Mit einem Bein hinter Gittern – Weshalb der Hackerparagraph die IT-Sicherheit gefährdet" als Veranstaltungsthema zu wählen.

Betreff: Einladung zur Veranstaltung "Hackerparagraph im StGB: Was nun?" am 05. Februar um 19:00 Uhr im ZIMT der Hochschule Bremen


Der Chaos Computer Club Bremen veranstaltet in Kooperation mit der
Regionalgruppe Bremen/Oldenburg der Gesellschaft für Informatik
einen Informationsabend über das Verbot so genannter
Hacker-Tools und seine praktischen Auswirkungen auf die
Unternehmenssicherheit. Thomas Feil ist ein Anwalt, der
sich auf IT-Recht spezialisiert hat, und wird an diesem Abend die
aktuelle Rechtslage für Sicherheitsspezialisten erläutern.

Referent:     Thomas Feil
              Feil Rechtsanwälte, Hannover
Thema:        Hackerparagraph im StGB: Was nun?

Termin:       05.02.2008, 19:00 Uhr

Ort:          Hochschule Bremen
              - ZIMT -
              Flughafenallee 10
              28199 Bremen

              Raum 032 (Der Veranstaltungsraum wird am Tag des
              Vortrags entsprechend ausgeschildert.)

              Bitte beachten Sie die Wegbeschreibung auf der Seite
              http://www.gi-hb-ol.de/wegbeschr.html.

Eine Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung ist nicht erforderlich,
dient jedoch der Planungssicherheit der Veranstalter. Anmeldungen nimmt
Frank Grosse bis zum 04. Februar 2008 unter
<mailto:frank.grosse@jasmine.hb.shuttle.de> dankend entgegen.

Abstract:
Die Strafanzeige gegen das BSI wegen eines Verstoßes gegen den
Hackerparagraphen zeigt die Brisanz dieser neuen Strafnorm. Müssen
alle Unternehmen, die IT-Sicherheitstests durchführen, aufgrund der
geänderten Gesetzeslage ihre angebotenen Dienstleistungen aufgeben
oder sind sie nur geringfügig in ihrem Tagesgeschäft eingeschränkt?

Nicht nur die strafrechtlichen Aspekte des § 202c StGB sind aber für
die Praxis von Bedeutung. Die Norm hat Auswirkungen in
Arbeitsverhältnisse hinein und kann den Konkurrenzkampf beeinflussen.

Der Vortrag gibt einen Überblick über die aktuellen Rechtslage,
skizziert die Auswirkungen und zeigt Wege aus dem Dilemma.

Informationen zum Referenten:
  http://www.recht-freundlich.de/

Informationen zu den Veranstaltern:
  http://www.ccchb.de/
  http://www.gi-hb-ol.de/