Diskussion:Satzung

Aus CCC Bremen
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Bedenken zu juristischen Personen

Beim LinuxTag haben juristische Personen kein passives Stimmrecht. Es ist auch Wahnsinn, wenn zB der Kassenwart eine juristische Person ist. Das aktive Stimmrecht für juristische Personen ist mir schon so zuwider, dass ich deswegen diesen Verein nicht mitgründe oder ihm beitrete.

Aufnahme eines Mitglieds

Beim LinuxTag kann der Vorstand einen Aufnahmeantrag annehmen oder ihn an die Mitgliederversammlung verweisen. Er kann ihn nicht eigenmächtig ablehnen.

Beim fiff.de sieht es aehnlich aus:
§4(3)[...]Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Ablehnungen müssen schriftlich begründet werden. Gegen die Ablehnung kann die nächste Mitgliederversammlung angerufen werden, die endgültig entscheidet.
--Raffael 03:35, 11. Apr. 2008 (CEST)

Wo ist eigentlich der Passus, der den Mitgliedern einen Widerspruch gegen eine Aufnahme einräumt?

Bei der nächsten Überarbeitung sollten wir grundsätzlich immer einen Weg über die MV für Widersprüche für/gegen Aufnahme/Ausschluss aus dem CCCHB einfügen. Jede Entscheidung des Vorstandes sollte durch die MV explizit überstimmt werden können. (Kann es vermutlich schon, aber es wäre gut das explizit in der Satzung zu haben.) -- Friemelpunk (Diskussion) 13:20, 3. Jan. 2020 (CET)

Möglicher Putsch

Ausschluss von Mitgliedern

Drei Vorstand-Mitglieder können putschen. Sie müssen nur alle bis auf sich selbst ausschließen. Dagegen können nur die Widerspruch einlegen, die noch Stimmrecht haben, also deren Mitgliedschaft nicht ruht, also genau diese drei.

Abhilfe: Die ausgeschlossenen Mitglieder müssen bei dem Widerspruch gegen den Ausschluss stimmberechtigt sein.

Dazu sagt das fiff:
§4(6)Mitglieder, die gegen die Ziele des Vereins verstoßen oder das Ansehen des Vereins schädigen, können durch Beschluß des Vorstandes ausgeschlossen werden. [...] Gegen den Beschluß kann das Mitglied mit aufschiebender Wirkung die nächste Mitgliederversammlung anrufen, die dann endgültig entscheidet. [...]
--Raffael 03:35, 11. Apr. 2008 (CEST)

Einschluss von juristischen Personen

Zwei Vorstandmitglieder können putschen, indem sie auf einer Vorstandsitzung mit nur drei Mitgliedern juristische Personen von sich selbst eintreten lassen.

Abhilfe: Widerspruchsrecht der Mitgliederversammlung gegen Aufnahmen und aktives Stimmrecht erst nach der nächsten Mitgliederversammlung. (Ist beim LinuxTag so geregelt. Wahlrecht erst nach einem Jahr, und Ausschluss durch die Mitgliederversammlung.)

Fördermitgliedschaft

Motiviert durch die Diskussion im großen C:

  • Vereinsarbeit = Vollmitgliedschaft wird nur durch wenige getragen
  • Die nicht-aktiven Mitglieder schwächen die MV, wenn sie nicht mitmachen
  • Darüber hinaus haben wir keinen getrennten Hackspace-Verein, d.h. Mitarbeit im CCCHB ist eigentlich nur dann möglich, wenn man vollständig Teil wird, insbesondere schließt das Personen aus, die, aus welchen Gründen auch immer, nicht vollständig mit den Kernprinzipien des CCC konform gehen können.
    • Das kann z.B. aus Gründen der Existenzsicherung passieren. In Bremen ist es nicht allen Menschen möglich an Projekten/Arbeitgebern vorbeizugehen, die prinzipiell authoritäre Strukturen stärken. (Z.B. Arbeit für Rüstungsunternehmen,...)
    • Diese Personen haben aber auch gelegentlich eine "passende" Grundeinstellung.
    • Um den CCCHB einerseits integer halten zu können (Reputation und Integrität ist die wesentliche Stärke des CCC) andererseits aber integrativ arbeiten zu können, benötigen wir eine "Zwischenmitgliedschaft" z.B. eine Fördermitgliedschaft.
  • Alternativ könnten wir explizit machen, dass die Mitgliedschaft im CCC HB prinzipiell offen ist, wir aber die Tür zu einer Vollmitgliedschaft im großen C gelegentlich nicht empfehlen.
  • Der Grat zwischen "Gesinnungstest" und "Verwässerung der Grundprinzipien" ist schmal.