Diskussion:Satzung

Aus CCC Bremen

Bedenken zu juristischen Personen

Beim LinuxTag haben juristische Personen kein passives Stimmrecht. Es ist auch Wahnsinn, wenn zB der Kassenwart eine juristische Person ist. Das aktive Stimmrecht für juristische Personen ist mir schon so zuwider, dass ich deswegen diesen Verein nicht mitgründe oder ihm beitrete.

Aufnahme eines Mitglieds

Beim LinuxTag kann der Vorstand einen Aufnahmeantrag annehmen oder ihn an die Mitgliederversammlung verweisen. Er kann ihn nicht eigenmächtig ablehnen.

Beim fiff.de sieht es aehnlich aus:
§4(3)[...]Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Ablehnungen müssen schriftlich begründet werden. Gegen die Ablehnung kann die nächste Mitgliederversammlung angerufen werden, die endgültig entscheidet.
--Raffael 03:35, 11. Apr. 2008 (CEST)

Wo ist eigentlich der Passus, der den Mitgliedern einen Widerspruch gegen eine Aufnahme einräumt?

Möglicher Putsch

Ausschluss von Mitgliedern

Drei Vorstand-Mitglieder können putschen. Sie müssen nur alle bis auf sich selbst ausschließen. Dagegen können nur die Widerspruch einlegen, die noch Stimmrecht haben, also deren Mitgliedschaft nicht ruht, also genau diese drei.

Abhilfe: Die ausgeschlossenen Mitglieder müssen bei dem Widerspruch gegen den Ausschluss stimmberechtigt sein.

Dazu sagt das fiff:
§4(6)Mitglieder, die gegen die Ziele des Vereins verstoßen oder das Ansehen des Vereins schädigen, können durch Beschluß des Vorstandes ausgeschlossen werden. [...] Gegen den Beschluß kann das Mitglied mit aufschiebender Wirkung die nächste Mitgliederversammlung anrufen, die dann endgültig entscheidet. [...]
--Raffael 03:35, 11. Apr. 2008 (CEST)

Einschluss von juristischen Personen

Zwei Vorstandmitglieder können putschen, indem sie auf einer Vorstandsitzung mit nur drei Mitgliedern juristische Personen von sich selbst eintreten lassen.

Abhilfe: Widerspruchsrecht der Mitgliederversammlung gegen Aufnahmen und aktives Stimmrecht erst nach der nächsten Mitgliederversammlung. (Ist beim LinuxTag so geregelt. Wahlrecht erst nach einem Jahr, und Ausschluss durch die Mitgliederversammlung.)