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Beitragsordnung des Chaos Computer Club Bremen


Stand: 29.07.2008
Stand: 29.07.2008


(1) Beitragspflichtig ist jedes reguläre Mitglied des Chaos Computer Club Bremen.
Beitragsordnung des Chaos Computer Club Bremen
 
(1) Beitragspflichtig ist jedes reguläre Mitglied des Chaos Computer Club Bremen.
(2) Mitglieder, die ebenfalls reguläre Mitglieder im Chaos Computer Club e.V. sind, zahlen nur den Differenzbetrag, zu dem Beitrag, der dem Chaos Computer Club Bremen vom Chaos Computer Club e.V. für dieses Mitglied zurückgefürt wird.
(2) Mitglieder, die ebenfalls reguläre Mitglieder im Chaos Computer Club e.V. sind, zahlen nur den Differenzbetrag, zu dem Beitrag, der dem Chaos Computer Club Bremen vom Chaos Computer Club e.V. für dieses Mitglied zurückgefürt wird.
 
(3) Der Mitgliedsbeitrag beträgt €36 pro Jahr.
(§) Der Mitgliedsbeitrag beträgt €36 pro Jahr.
(4) Der Beitrag ist jährlich im voraus zu entrichten.
 
(4) Der Beitrag ist jährlich im voraus zu entrichten.

Version vom 30. Juli 2008, 12:16 Uhr


Stand: 29.07.2008

Beitragsordnung des Chaos Computer Club Bremen
(1) Beitragspflichtig ist jedes reguläre Mitglied des Chaos Computer Club Bremen.
(2) Mitglieder, die ebenfalls reguläre Mitglieder im Chaos Computer Club e.V. sind, zahlen nur den Differenzbetrag, zu dem Beitrag, der dem Chaos Computer Club Bremen vom Chaos Computer Club e.V. für dieses Mitglied zurückgefürt wird.
(3) Der Mitgliedsbeitrag beträgt €36 pro Jahr.
(4) Der Beitrag ist jährlich im voraus zu entrichten.