Beitragsordnung

Aus CCC Bremen
Version vom 28. November 2017, 20:54 Uhr von Deelkar (Diskussion | Beiträge) (Beschluss vom 28.11. OMV)


Stand: 05.11.2013

Beitragsordnung des Chaos Computer Club Bremen
(1) Beitragspflichtig ist jedes reguläre Mitglied des Chaos Computer Club Bremen.
(2) Mitglieder des Chaos Computer Club Bremen e.V., die gleichzeitig Mitglieder 
    im Chaos Computer Club e.V. sind, zahlen einen um 36 Euro ermässigten Jahresbeitrag.
(3) Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens € 15 pro Monat. Freiwillig kann ein Mitgliedsbeitrag von € 23 monatlich gezahlt werden.
(4) Der Beitrag ist quartalsweise, halbjährlich oder jährlich im Voraus zu entrichten.
(5) Vorauszahlungen für mehrere Jahre im Voraus sind nicht möglich. Überzahlungen 
    werden stattdessen automatisch als Spende gewertet.

Bemerkungen (nicht mehr Teil der Beitragsordnung)

  • Der Chaos Computer Club e.V. gibt einen Teil der Mitgliedsbeiträge an die Erfas zurück, das bedeutet, dass wir Mitgliedern im CCC e.V. die Mitgliedschaft im CCCHB e.V. ermässigen können.
  • Mitgliedsbeiträge an den CCCHB sind steuerlich absetzbar! (siehe Freistellungsbescheid)

Beitragsmatrix:

in Euro ohne CCC Mitgliedschaft mit CCC Mitgliedschaft
jährlich 180 144
halbjährlich 90 72
quartalsweise 45 36